1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle

Fitnessverträge zwischen Andreas Viehhauser Werksgelände 33, 5500

Mitterberghütten (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) und den

Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios Functional Fitness.

1.2. Fitnessstudio ist die Filiale bzw. die Filialen des Fitnessstudiobetreibers, zu deren

Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist.

1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber

abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios

berechtigt sind.

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1.4. Diese AGB sind im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt. Darüber hinaus sind

die AGB auch auf der Website des Fitnessstudiobetreibers abrufbar.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Fitnessvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt

durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des

Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“)

zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten zudem die

Sonderbestimmungen nach Punkt 8. dieser AGB. Werden zwischen dem Mitglied und

dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen

vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag

getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den

einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben.

Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

2.3. Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher

Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem

Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den

angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen.

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

4. Nutzung des Fitnessstudios

4.1. Zutrittsgewährung

4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen

Einrichtungen während der Öffnungszeiten gemäß Punkt 5. und nach Maßgabe des

Fitnessvertrages berechtigt.

4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine Zutrittsberechtigung in Form einer

MemberCard, eines Armbandes, eines Zutrittsausweises oder einer Magnetkarte. Die

Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der

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jeweiligen Zutrittsberechtigung ist untersagt. Jedes Mitglied hat die jeweiligen

Zutrittsberechtigung sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede

Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Die in Verlust

geratene bzw. beschädigte Zutrittsberechtigung verliert mit Ausstellung der neuen

jeweiligen Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit.

4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und

durch Nutzung der jeweiligen Zutrittsberechtigung möglich. Begleitpersonen, wie

Bodyguards oder private Betreuungspersonen, ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis

auf Widerruf gestattet. Die Benutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche zu

eigenen Trainingszwecken ist den Begleitpersonen untersagt.

4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von

sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der

Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht-

und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in

die/den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt.

4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen

nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine

Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher

nicht möglich.

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und

Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das

Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder

Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.

4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten bzw. von den

Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den

dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1. Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend

verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor

Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und

Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu

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beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung

eines Gerätes ist eine Einweisung des Fitnessstudiobetreiber oder dessen

Mitarbeiter einzuholen.

4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und

schonend zu behandeln.

4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen

zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Der

Fitnessstudiobetreiber haftet nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen

Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch in Ablagekästen durch andere Mitglieder oder

Begleitpersonen.

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen

Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach

deren vorheriger Einwilligung zulässig.

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten,

zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

4.4.4. Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz

zweimaliger Ermahnung durch den Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter

nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag gemäß 7.2.

aufzulösen - an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung

gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden.

4.5. Sonstiges

4.5.1. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im

Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger

kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit

dem Fitnessstudiobetreiber.

4.5.2. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische

Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die

Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds.

Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen

Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen

abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu

verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen.

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Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln

die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden

Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen

Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder

therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines

Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

5. Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten werden vom Fitnessstudiobetreiber in den Räumlichkeiten der

Filiale deutlich sichtbar ausgehängt.

5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die

tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden

Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht

gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im

Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.

6. Entgelt

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 1. eines Monats im

Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in

der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am

Fälligkeitstag veranlasst worden ist.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen

in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei vom Mitglied verschuldeten

Zahlungsrückständen (verschuldeter Zahlungsverzug) können darüber hinaus

Betreibungskosten - soweit gesetzlich zulässig -geltend gemacht werden, sofern die

Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und

in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert, wobei die Anpassungsmöglichkeit des

Mitgliedsbeitrags nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen adressiert.

Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich

verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020.

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl.

Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben

unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten

neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums

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gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des

Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.

Der sich neu ergebende Mitgliedsbeitrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

Festgehalten wird, dass eine erstmalige Anpassung des Mitgliedsbeitrags frühestens

nach Ablauf von zwölf Monaten ab Abschluss des Fitnessvertrags möglich ist. Nach

diesem Zeitpunkt ist jede weitere Anpassung jeweils zu Beginn eines neuen

Kalenderjahres möglich.

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit wird

in dem Fitnessvertrag festgelegt.– Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart

wurde – beträgt diese …. Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum

Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des

letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der

Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt

werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen

Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.

7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf

der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu

sein – kündigen, wenn:

7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der

ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen

nicht vollständig entrichtet wird;

7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen

die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;

7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich

begangen werden kann, setzt.

7.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der

Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

7.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am

Training gehindert wird; oder

7.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der

Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder

eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.

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7.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages

befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer

der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz

Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu

keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

7.5. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der

Schwangerschaft.

7.6. Von einer Aussetzung wird der Lauf der Mindestvertragslaufzeit nicht berührt. Das

heißt, die nächste Kündigungsmöglichkeit wird durch die Dauer der Aussetzung nicht

verschoben.

7.7. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage

an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die

Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein.

7.8. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu

kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder

ausgeschlossen noch beschränkt.

8. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

8.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers

abgeschlossen werden. Vor Abschluss eines solchen Vertrages wird der wesentliche

Vertragsinhalt, das ist Dauer des Vertrages und der Preis zusammengefasst. Mit

Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird danach ein verbindliches

Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt

durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail,

mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des

Angebots.

8.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne

Angabe von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der

Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber Functional Fitness, Werksgelände 33,

5500 Mitterberghütten, 0664/9155257, andi@functional-fit.at mittels einer eindeutigen

Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter

Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,

informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die

Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den

Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet

werden.

8.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber

sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und

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spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim

Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung

verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher

bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich

etwas anderes vereinbart; in diesem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser

Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Verbraucher hat jedoch für während der

Rücktrittsfrist in Anspruch genommene Leistungen ein im Vergleich zum vertraglich

vereinbarten Gesamtpreis angemessenes Entgelt zu bezahlen.

9. Datenschutz

9.1. Dem Fitnessstudiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener

Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Datenschutzerklärung des Fitnessstudiobetreibers

ist im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt und online unter abrufbar.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über

vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem

Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse,

Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

10.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die

Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

10.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-

Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

10.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber

Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der

Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.