1. Geltungsbereich:
Für sämtliche Leistungen, Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen functional fitness und Ihrem Mitglied gelten ausschließlich die gegenständlichen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bzw. sonstige Vereinbarungen zwischen
functional fitness und dem Mitglied sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart wurden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft:
Fun Fit Premium Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Das Mitglied verzichtet dabei auf die Dauer von einem Jahr ab Vertragsabschluss auf das Recht der Kündigung.
Danach kann die Mitgliedschaft halbjährlich zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die schriftliche Kündigung muss dabei am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist (31.05. bzw 30.11) bei Functional Fitness einlangen.

Fun Fit Flex Mitgliedschaft verlängert sich am letzten Tag der Gültigkeit automatisch um einen Monat, falls es nicht gekündigt wird.
Jederzeit kündbar.

3. Mitgliedsbeitrag:
Als Mitgliedsbeitrag ist der im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarte monatliche Betrag spätestens am 5. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung an functional fitness fällig. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mittels Einzugsermächtigung oder durch Barzahlung monatlich im Voraus.

Bei einem bankmäßigen Einzug ist das Mitglied verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto im Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 4 % p.a. verrechnet. Das Mitglied verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, functional fitness die entstehenden Mahn- und Inkassospesen sowie die tarifmäßigen Kosten eines anwaltlichen Mahnschreibens, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Darüber hinaus ist functional fitness berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zum Studio bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren und die Mitgliedskarte zu sperren.

Die Nichtnutzung der bereitgestellten Leistungen und Einrichtungen des Fitnessstudios durch das Mitglied berechtigt dieses nicht zu einer Kürzung bzw. Rückforderung ihres Mitgliedsbeitrages. functional fitness ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge jährlich jeweils im Jänner eines jeden Jahres nach dem Verbraucherpreisindex der Statistik Austria wertmäßig anzupassen. Die Erhöhung der Umsatzsteuer berechtigt functional fitness ebenfalls zu einer Anpassung des Mitgliedsbeitrages.

4. Benützungsbedingungen:
a) Jungendliche unter dem vollendeten 16. Lebensjahr sind nicht berechtigt, die Trainingsfläche zu betreten. Eltern haften dabei für ihre Kinder.
b) Der Trainingsbereich ist nur in sauberer und geeigneter Trainingsbekleidung, mit sauberen und trockenen Sportschuhen zu betreten.
c) Das Mitglied bestätigt, dass es für die Nutzung des Fitnessstudios gesundheitlich geeignet ist und etwaige Risiken mit dem Arzt besprochen hat.
d) Das Mitglied bestätigt weiter, dass es mit der Funktionsweise der Geräte vertraut gemacht wurde und verpflichtet sich, sich vor Gebrauch davon zu überzeugen, dass das jeweilige benützte Gerät in einwandfreiem Zustand und funktionstüchtig ist. Schäden oder Mängel hat das Mitglied unverzüglich zu melden.
e) Weisungen des Trainingspersonals im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit sind Folge zu leisten.
f) Bewegliche Geräte, wie Gewichte, Hanteln usw. sind nach dem Gebrauch an ihren jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen.
g) Die Benützung von Geräten und sonstigen Einrichtungen des Fitnessstudios bei beeinträchtigter Gesundheit bzw. unter Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder Medikamenten ist verboten.
h) Es ist verboten im Fitnessstudio zu rauchen bzw. im Fitnessbereich alkoholische Getränke zu konsumieren.

5. Beendigung, Stilllegung der Mitgliedschaft:
a) Die automatische Verlängerung der Mitgliedschaft bzw. die ordentliche Kündigung wurde bereits in Punkt 2. geregelt.
b) Die Vereinbarungen kann in beiderseitigem Einverständnis bei nachgewiesener längerfristiger Krankheit, bei Schwangerschaft oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum, jedoch nur monatsweise, stillgelegt werden. Die jeweilige vereinbarte Vertragslaufzeit verschiebt sich damit um die Dauer der vereinbarten Stilllegungszeit. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Dieser ist wiederum mit Fortsetzung zur Zahlung fällig.
c) Bei einem nachgewiesenen Wohnortwechsel mit einer Entfernung von mehr als 30 Kilometern ist das Mitglied berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzulösen.
d) functional fitness ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist in Verzug ist oder sonstige Vertragsverpflichtungen gröblich oder trotz Mahnung verletzt. In einem solchen Fall hat functional fitness Anspruch auf den Mitgliedsbeitrag für die Dauer der bei ordentlicher Kündigung bestehenden Restvertragslaufzeit. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt.

6. Rechte und Pflichten:
Eine Haftung für private Gegenstände wird von functional fitness nicht übernommen.

Für Sach- oder Vermögensschäden des Mitgliedes im Fitnessstudio, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt, ist functional fitness von einer Haftung befreit, wenn es sich um leichte Fahrlässigkeit von functional fitness bzw. eines ihrer Erfüllungsgehilfen handelt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitgliedes, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von functional fitness bzw. eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

functional fitness ist bemüht, die Geräte und sonstigen Einrichtungsgegenstände des Fitnessstudios jederzeit in funktionstüchtigem Zustand und in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Das Mitglied hat jedoch keine Ansprüche bzw. kein Kürzungsrecht des Mitgliedsbeitrages, wenn in Folge von Wartungsmaßnahmen oder einem großen Andrang von Trainierenden vorübergehend keine ausreichende Anzahl von Geräten zur Verfügung stehen.

Das Mitglied hat jedoch keine Ansprüche bzw. kein Kürzungsrecht des Mitgliedsbeitrages, wenn in Folge besezter Kurse kurzfristig keine Teilnahme mehr möglich ist. Weiters ist auch nicht gestattet 2 aufeinanderfolgende Kurse (Functional + Crosstraining) zu buchen.

Für diesen Vertrag wird ausdrücklich das österreichische materielle Recht vereinbart.